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Amtlich geprüft · verständlich erklärt

Was sich gerade ändert


Hier finden Sie wichtige Änderungen zu Sozialleistungen, Aufenthalt und Behörden. Jede Meldung zeigt klar, ob sie bereits gilt, beschlossen ist oder nur geplant wird.

Zuletzt anhand amtlicher Quellen geprüft: 16. Juli 2026
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IN KRAFT gilt bereits BESCHLOSSEN verkündet, Start folgt NUR PLANUNG noch kein geltendes Recht
IN KRAFT

Bürgergeld heißt jetzt Grundsicherungsgeld

Seit 1. Juli gelten wesentliche Änderungen im SGB II. Auf älteren Schreiben darf bis Ende 2026 trotzdem noch „Bürgergeld“ stehen. Für ältere Bewilligungszeiträume gelten Übergangsregeln.

Amtliche Quellen: BMAS · § 65a SGB II
IN KRAFT

Ukraine: viele Aufenthaltstitel nach § 24 gelten automatisch weiter

Bestimmte am 1. Februar 2026 gültige Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG gelten in Deutschland bis 4. März 2027 fort. Für Staatenlose und Drittstaatsangehörige gelten zusätzliche Voraussetzungen.

NUR PLANUNG

Ukraine-Schutz bis 2028 politisch vereinbart – noch nicht in Kraft

Die EU-Staaten haben sich politisch auf eine Verlängerung bis 4. März 2028 geeinigt. Für neue Antragsteller soll der vorübergehende Schutz künftig nur bei nachgewiesener Erfüllung militärischer Pflichten gelten; bereits Schutzberechtigte sollen davon nicht betroffen sein. Formelle Annahme, Veröffentlichung und Inkrafttreten stehen noch aus. Das ist derzeit keine allgemeine Pflicht, Asyl zu beantragen.

Amtliche Quellen: Rat der EU · EUR-Lex 2026/0186
NUR PLANUNG

Leistungswechsel für bestimmte Ukraine-Geflüchtete ist noch nicht in Kraft

Der geplante Wechsel ins Asylbewerberleistungsgesetz betrifft einen Regierungsentwurf. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der Kabinettsbeschluss allein ändert noch keine Leistung.

Amtliche Quelle: BMAS
BESCHLOSSEN · START FOLGT

Ganztagsanspruch startet mit der ersten Klasse

Ab 1. August 2026 beginnt der stufenweise Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe. Bis August 2029 kommen die Klassen zwei bis vier hinzu.

Amtliche Quellen: GaFöG · Bundesregierung
IN KRAFT

Familien 2026: 259 Euro Kindergeld, SGB-II-Regelsätze für Kinder unverändert

Das Kindergeld beträgt seit Januar 259 Euro je Kind und Monat; bestehende Beziehende müssen nichts veranlassen. Die monatlichen Regelbedarfe der Grundsicherung bleiben 2026 bei 357 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 390 Euro für 6- bis 13-Jährige und 471 Euro für 14- bis 17-Jährige.

Amtliche Quellen: Bundesregierung · Regelbedarfe 2026
IN KRAFT

Änderungen bei sicheren Herkunftsstaaten und Abschiebungshaft

Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung wurde vereinfacht. Die verpflichtende Bestellung eines anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam wurde abgeschafft. Jeder Asylantrag wird weiterhin individuell geprüft.

Amtliche Quellen: Bundesregierung · Verordnung
Unser Aktualitätsprinzip

Schnell informiert, aber nie ungeprüft

Ein täglicher Prüflauf darf nur neue Kandidaten vorbereiten. Öffentlich erscheint eine Meldung erst nach Abgleich mit Gesetzblatt, konsolidiertem Gesetz oder EU-Amtsblatt. Entwürfe und politische Einigungen bleiben sichtbar als „Nur Planung“ gekennzeichnet.

Die Meldungen sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen.